Kein Widerrufsrecht bei Eintrittskarten
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich beim Erwerb von Eintrittskarten um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin handelt.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn für die Erbringung der Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Mit dem Kauf eines Tickets bestätigen Sie, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann.
Rückerstattung bei Ausfall der Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erstatten wir den Ticketpreis automatisch zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
